Wie die Gemeinde Bubikon mitteilt, unterstützt sie pflegende und betreuende Angehörige mit jährlichen Betreuungsgutscheinen.
Bubikon (ZH) Dorf.
Bubikon (ZH) Dorf. - Nau.ch / Simone Imhof
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Betreuende und pflegende Angehörige ermöglichen mit ihrem oft hohen und langen Einsatz, dass Familienmitglieder mit altersbedingten und gesundheitlichen Einschränkungen so lange wie möglich zu Hause leben können.

Sie leisten sehr wertvolle und herausfordernde Arbeit. Meist können ältere und kranke Menschen nur dank der Unterstützung ihrer Familie weiterhin zu Hause wohnen.

Die Gemeinde unterstützt pflegende und betreuende Angehörige deshalb jährlich mit einem Betreuungsgutschein.

Kostenbeteiligung im Einzelfall möglich

Die Gutscheine können bei Dienstleistern wie der Entlastungsdienst Kanton Zürich, Spitex Bubikon, für Betreuung, Tages- und Nachtstruktur Zentrum Sunnegarte, Gipfeltreffen ALZ Bubikon und Pro Senectute Home eingelöst werden.

Im Einzelfall ist eine Kostenbeteiligung allenfalls bei einem anderen Dienstleister möglich.

Die Voraussetzungen zum Bezug von Betreuungsgutscheinen sind: Die betreute und gepflegte Person muss in Bubikon-Wolfhausen wohnhaft sein, zu Hause leben und an einer Erkrankung, welche regelmässige Pflege und/oder Betreuung durch Angehörige benötigt, leiden.

Gutscheine bei der Beratungsstelle Alter und Gesundheit beantragen

Die Gutscheine können bei der Beratungsstelle Alter und Gesundheit der Gemeinde Bubikon beantragt werden.

Die Beratungsstelle Alter und Gesundheit befindet sich im Zentrum Sunnegarte an der Bürgstrasse 5 in Bubikon.

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